Rückschulungen (Hospitationen) von einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in eine allgemeine Schule müssen dann veranlasst werden, wenn der jeweilige sonderpädagogische Bildungsanspruch nicht mehr gegeben ist, oder die Eltern eine andere Beschulung wünschen. Um den Übergang in die allgemeine Schule abzusichern, kann die Rückschulung in Form einer vorgeschalteten Hospitation erfolgen. Während dieser Zeit steht der Klassenlehrer in Absprache mit der aufnehmenden Schule für Beratung und gegebenenfalls Begleitung zur Verfügung. Die Klassenkonferenz der aufnehmenden Schule stellt nach Ablauf der Hospitationsphase gemeinsam mit den Eltern und der Mooswaldschule fest, ob eine Rückschulung erfolgen kann. Auf diese gemeinsame Entscheidung hin teilt die Mooswaldschule dem Staatlichen Schulamt mit, dass der bisherige sonderpädagogische Bildungsanspruch aufgehoben werden kann.
Vorgehensweise:
Hinsichtlich der ausführlichen Vorgehensweise verweisen wir auf unser Schulkonzept!